
Zur Geschichte Im Jahr 1493 verurteilte das Landgericht St. Leonhard Cristina Trünkhlin, Barbara Ößlin und Wolfin als Hexen. Laut der Urgicht, dem unter Folter erpressten „Geständnis“ vom 21. März 1493, sollen die drei Frauen Schadenzauber gegen den Burgherrn Wolfgang von Pain angewandt haben. Der Prozess gilt als der erste im Raum Österreich, bei dem der Vorwurf des „Teufelspakts“ zu Hinrichtungen führte. Infolge des Prozesses wurden weitere Personen der Hexerei bezichtigt – die genaue Opferzahl ist unbekannt. Zum Monument Im heutigen Bad St. Leonhard wurde von der Künstlerin Adina Camhy 2025 ein Monument realisiert, das an die drei im Jahr 1493 Verurteilten und alle weiteren Opfer der Hexenverfolgung im Lavanttal erinnert. Das Monument bezieht sich auf eine Passage aus der Urgicht von 1493: „Da sie nu beieinander gew[esen] sein, da sind sie überains worden […]“. Die ursprünglich gegen die drei Frauen gerichteten Worte, die der damaligen Rechtssprechung dazu dienen sollten, den ...
9462 Bad St. Leonhard
Quelle: feratel-deskline
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