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Ausbildung zum Führen von Hubstaplern

Ausbildung zum Führen von Hubstaplern

Freitag, 6. NovemberBFI Pinzgau · salzburg

Worum geht's?

Information zu Stapler und Kranausbildungen ab 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://auva.at/praevention/medien-und-publikationen/publikationen/fahrbewilligung/ Der "Staplerausweis" alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden. Sie wollen eine Hubstaplerausbildung direkt in Ihrem Unternehmen anbieten? Kontaktieren Sie uns gerne unter unternehmen@bfi-sbg.at und wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot. Mechanik und Elektrotechnik Aufbau und Arbeitsweise von Staplern Schwerpunktberechnung Sicherheitseinrichtungen Betrieb und Wartung Rechtsvorschriften und Richtlinien Ladeübungen mit dem Stapler NEU: Aufgrund eines speziellen Online-Lern- und Prüfungspaketes können Sie bereits während des Kursbesuchs die Prüfung simulieren. Durch den ergänzenden Einsatz des Online-Lernens können Sie sich individuell weiterbilden - wo, wann und mit welchem Gerät (z. B. Smartphone) Sie wollen! Somit werden Sie bei der Abschlussprüfung mit dem nötigen Wissen vertraut sein und mit sicherem Gefühl die Prüfung bestehen. Voraussetzung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Für die Praxis sind Sicherheitsschuhe erforderlich. Nutzen Sie erwerben den Hubstaplerführerausweis. Anmeldung Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten. Zielgruppen Personen, welche die Prüfung zum/zur Hubstaplerfahrer/in ablegen möchten. Preisinfo inkl. Abgaben, Gebühren und einmaliger Prüfungsgebühr, sowie Warnweste und Sicherheitshelm. Wir ersuchen Sie, bei Kursbeginn ein EU-Passfoto mitzubringen. Kursdaten Fr, 12.30-22.10 Uhr, Sa. 08.30-16.30 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag (Mittwoch) bzw. nach Vereinbarung Information zu Stapler und Kranausbildungen ab 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://auva.at/praevention/medien-und-publikationen/publikationen/fahrbewilligung/ Der "Staplerausweis" alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden. Sie wollen eine Hubstaplerausbildung direkt in Ihrem Unternehmen anbieten? Kontaktieren Sie uns gerne unter unternehmen@bfi-sbg.at und wir erstellen Ihnen Ihr individuelles Angebot. Voraussetzung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Für die Praxis sind Sicherheitsschuhe erforderlich. Nutzen Sie erwerben den Hubstaplerführerausweis. Anmeldung Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten. Zielgruppen Personen, welche die Prüfung zum/zur Hubstaplerfahrer/in ablegen möchten. Preisinfo inkl. Abgaben, Gebühren und einmaliger Prüfungsgebühr, sowie Warnweste und Sicherheitshelm. Wir ersuchen Sie, bei Kursbeginn ein EU-Passfoto mitzubringen. Kursdaten Fr, 12.30-22.10 Uhr, Sa. 08.30-16.30 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag (Mittwoch) bzw. nach Vereinbarung

Wo?

BFI Pinzgau
Ebenbergstraße 1

Veranstalter: BFI Pinzgau

Wissen & KarriereSonstiges

Quelle: gem2go

Eintritt frei

Erleben

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