Wird geladen...
Im Politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems gilt bis Ende Oktober die Waldbrandschutz-Verordnung. Diese Regelung schützt die ausgedehnten Wälder und Forstflächen der Region vor erhöhter Brandgefahr in den Sommer- und Herbstmonaten. Die Verordnung untersagt das Entzünden von offenem Feuer in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen. Wanderer, Ausflügler und Erholungssuchende sind angehalten, die Vorschriften strikt einzuhalten. Der Bezirk Kirchdorf an der Krems liegt im Herzen Oberösterreichs und ist bekannt für seine naturreiche Landschaft rund um das Kremstal und den Nationalpark Kalkalpen. Bei Zuwiderhandeln drohen Verwaltungsstrafen gemäß dem Forstgesetz.
Quelle: gem2go