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Verkaufstisch und Bank (Heurigengarnitur) für den Flohmarkt am Sonntag, 6. September 2026 am Retzer Hauptplatz. Verkauft werden darf alles was auf einen Flohmarkt Platz hat. Lediglich Neuwaren sind verboten - diese gehören auf den Jahrmarkt! Es stehen 65 Plätze zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Aufbau - ihr um den Verkauf. Bitte beachten Sie, dass es sich beim Flohmarkt um ein "Outdoor-Event" handelt. Die Stadtgemeinde Retz bzw. der Verein gut.gemacht-Wirtschaft.Retz haften nicht für Schlechtwetter oder Sachschäden aller Art! Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz. Die Tischeinteilung obliegt dem Veranstalter. Bei den von der Stadtgemeinde Retz angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Der Kunde hat daher kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG)
Quelle: gemeinden-generic