
Verkaufstisch und Bank (Heurigengarnitur) für den Flohmarkt am Sonntag, 6. September 2026 am Retzer Hauptplatz. Verkauft werden darf alles was auf einen Flohmarkt Platz hat. Lediglich Neuwaren sind verboten - diese gehören auf den Jahrmarkt! Es stehen 65 Plätze zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Aufbau - Sie um den Verkauf. Bitte beachten Sie, dass es sich beim Flohmarkt um ein "Outdoor-Event" handelt. Die Stadtgemeinde Retz bzw. der Verein gut.gemacht-Wirtschaft.Retz haften nicht für Schlechtwetter oder Sachschäden aller Art! Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz. Bei den von der Stadtgemeinde Retz angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Der Kunde hat daher kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG)
Quelle: gemeinden-generic
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