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Fischen in der Gemeinde Feldkirchen an der Donau
Bild: TV Feldkirchen

Fischen in der Gemeinde Feldkirchen an der Donau

Feldkirchen a.d. Donau, Oberösterreich

Details, Informationen und Kartenverkauf von Tages,- Saisonkarten:Anglershop Aschach, Kirchenplatz 4, 4082 Aschach an der DonauTel.: +43 7273 60421Mail: carp1@carp1.atwww: https://www.anglershop-aschach.at/angelkarten-und-lizenzen/Angelsport Plöckinger, Schaunbergstrasse 7, 4081 HartkirchenTel.: +43 7273 -60015Mail: office@ploeckinger.atwww: https://www.ploeckinger.at/Fischen an der Donau – Landshaagerrecht u. Weideter Recht, Altarme u.Pesenbachvorfluter in der Gemeinde Feldkirchen/D.:Donau: Linkes Ufer vom Kraftwerk Aschach km 2163 bis zur unteren Gemeindegrenze Feldkirchen – km 2156,9.Die obere Hälfte des Landshaager Grabens wurde zur Laichstätte erklärt – Fischen verboten.Erlaubt:3 Ruten mit je 1 AngelToter KöderfischNachtfischen vom 1.Juni bis 31.März erlaubtVerboten:Lebender Köderfischder Fischfang von Booten sowie das Ausbringen von Ködern mit Booten aller Art !Nachtfischen vom 1.April bis 31.MaiFischen an den Feldkirchner Badeseen I , II, und V:Bestimmungen:Es darf mit max. 2 Ruten mit je einem Einzelhaken von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefischt werden!Jeder Edelfisch muss sofort in das Fangverzeichniss eingetragen werden, wenn er gehältert und somit behalten wird !Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden !Edelfische und Mindestfangmaße (gem.gesetzl.Bestimmungen)Hecht, Zander, Wels, Armur, Karpfen, Schleie, ForellenEntnahme pro FischtagMax.10 Fische , davon 2 Edelfische (nur 1 Hecht u.1 Zander)Bei 2 gehälterten Edelfischen ist das weiterfischen verbotenVerboten ist :das hältern fremder Fischedas Spinnfischen jeder Art vom 01.01 bis 30.06 des JahresZwillins bzw.Drillingshaken ausgenommen beim Spinnfischendas Fischputzen und Ausnehmendas Anfütternab 15 Oktober das Fischen auf FriedfischeForellen lt. gesetzl.Mindestmaß dürfen nicht zurückgesetzt werden Fischen an den Feldkirchner Badesee III und IV:Jahreskarte Badesee III (Wasserskilift) Jahreskarte Badesee IV (Surfsee)Jahreskarte Badesee III und Badesee IV (Kombikarte) Tageskarte Badesee III oder IV Bestimmungen:Angelzeiten: 1. Jänner bis 31. Dezember 0-24h. Nachtfischen im Monat Mai nicht erlaubtAngelgerät: max. 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken, Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischenund/oder die Verwendung von Köderfischen ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten!Anfüttern ist verboten! Ebenso die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmittel! Futterkorb, Futterspirale,udgl. sind erlaubt. Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden! Die Angelruten dürfen nichtunbeaufsichtigt sein!Entnahme: max. 8 Fische pro Tag- davon insgesamt nur 3 Fische folgender Arten: Karpfen, Hecht,Zander, Forelle, Schleie – hiervon jedoch max. 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander). Grundeln unterliegen keinerEntnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht/Zander). Karpfen über 70 cm müssensofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Fangverzeichniseingetragen werden und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfenim Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.Brittelmaße: Karpfen 40cm, Schleie 30cm. Für alle anderen Fischarten gelten die Mindestfangmaßedes OÖ. Fischereigesetzes.Fischen in den Biotopbereichen ausnahmslos verboten!

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