
St.Kanzian/Klopeiner See, Kärnten
In den Monaten April bis Mitte November (01.04.-15.11.) ist der Klopeiner See für jeden Sportfischer ein Erlebnis. Das Befahren des Klopeiner Sees ist nur mit Ruderbooten gestattet. Fischbestand: Spiegel- und Schuppenkarpfen, Amurkarpfen, Schleie, Wels, Hecht, Zander, Aal, Reinanken (Renken), Barsch, Aitel, StörFischergastkarten sind bei folgenden Ausgabestellen erhältlich: Gemeindeamt St. Kanzian, Klopeiner Straße 5, 9122 St. Kanzian a. Klopeiner See, Tel. +43 4239 2224 23 Tankstelle Jakosch, Klopeinerseestraße 1, 9122 St. Kanzian a. Klopeiner See, Tel. +43 4239 2366 Tourismusinfo St. Kanzian, Schulstraße 10, 9122 St. Kanzian a. Klopeiner See, Tel. +43 4239 2222 Zur Beantragung dieser Erlaubnis ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Kinder im Alter von 7-9 Jahre dürfen kostenlos mit gültigem Erlaubnisschein der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See, unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person, die im Besitz einer behördlichen Fischerkarte und einem gültigen Erlaubnisschein für den Klopeiner See ist, mit 1 Rute fischen. Für Jugendliche im Alter von 10-13 Jahre (nicht vollendeten 14. Lebensjahr) gilt der Jugendtarif. Der Fischfang darf nur unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person (Person muss selbst kein Fischer sein; d.h. sie benötigt selbst auch keine Jahresfischer- oder Gastkarte) erfolgen. Zusätzlich zur behördlichen Fischerkarte muss der Jugendliche einen Erlaubnisschein für den Klopeiner See besitzen. Die Sportfischerei darf nur von einer hierzu berechtigten Person mit höchstens zwei Angeln oder zwei Schleppschnüren mit je einem Köder ausgeübt werden.Während der Nacht (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) dürfen Sportfischer den Fischfang nur vom Seeufer aus betreiben. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, während des Badebetriebes von Booten, vom Seeufer, oder von Badestegen aus zu fischen. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder ist verboten (Kärntner Tierschutzgesetz).HINWEIS! Das Befahren mit Viertakt-Hubkolbenmotoren und Elektromotoren auf dem Klopeiner See ist lt. Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten verboten!
Kommende Veranstaltungen im Umkreis von 10 km.